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K2-01

Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme/ Aktivierung

Diese Stabilisierungsmaßnahme unterstützt Menschen beim Eintritt ins Berufsleben und dabei dauerhaft erfolgreich ihrer Arbeit nachzugehen. Egal, ob direkt aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommen, oder mit der Erfahrung aus einem bereits absolviertem Motivationscoaching oder ähnliches ausgestattet, wird die Erwerbstätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis langfristig angestrebt und dementsprechend begleitet. Das Coaching bekräftigt die Teilnehmenden kontinuierlich bei allen Herausforderungen und vermittelt Sozial-, Selbst-, Sprach- und Sachkompetenzen. Dabei wird sowohl theorie-, als auch praxisorientiert mit den Teilnehmenden im direkten Kontakt zum Arbeitsort und Arbeitgebenden gearbeitet. Die Inhalte des Coachings sind individuell an die jeweilige Zielgruppe und die zu erbringenden Anforderungen an die Arbeitsleistung der zu integrierenden Berufstätigen angepasst. Konkrete Beschreibungen zu den einzelnen Coachinginhalten sind:

Das Coaching erstreckt sich über 104 Unterrichtseinheiten, deren Dauer sechs Monate betragen kann. 

Unser kompetentes Team, bestehend aus Sozialarbeiterinnen, Pädagoginnen und erfahrenen Unternehmernnen, bietet ein breitaufgestelltes Repertoire an Know-How, Expertise und Menschlichkeit. 


Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören sozialpflichtige Beschäftigte, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen. Im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes wurde den Jobcentern die Möglichkeit gegeben, dass Coachings bis sechs Monate nach dem Ende des Leistungsbezuges gefördert werden können.

  • Beschäftigte, die aus der Langzeitarbeitslosigkeit vermittelt wurden
  • Beschäftigte, die Unterstützung im Berufseinstieg brauchen, aufgrund von bisherigen Vermittlungshemmnissen, wie mangelnden Deutschkenntnissen, Selbstkompetenz, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Wohnortwechsel, etc.
  • Sozialpflichtige Beschäftige

Zugangsvoraussetzungen

Das Coaching kann unabhängig von der bisherigen Berufstätigkeit belegt werden und ist für alle Branchen und Altersgruppen geeignet. 

Relevante Voraussetzungen für die Maßnahme sind:

  • Nachweis Arbeitsbeschäftigung
  • Die Veränderungsbereitschaft 

Coachinginhalt

  • individuelles Coaching
  • Vermittlungsfunktion zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Klärung der Ansprechpartner
  • Begleitung zu Terminen 
  • Bearbeitung und Bereitstellung notwendiger Dokumente und Formulare
  • Einarbeitungsplanung
  • Krisenintervention
  • Rückmeldegespräche
  • Qualifizierungsberatung
  • Wöchentliche Besuche am Arbeitsplatz
  • Verbesserung der Selbstkompetenz
  • Stabilisierung von Durchhaltevermögen und Motivation
  • Unterstützung bei Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
  • Hilfe im Umgang mit Zeitmanagement und persönlichen Ressourcen
  • Förderung der Sprachkompetenz

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen


Methode
Singlecoaching
Einheiten

104 UE á 45 Min

Abschluss

Teilnahmebescheinigung/ Zertifikat

Preis

53,20 €/ UE

Förderung

AVGS über Jobcenter/ Agentur für Arbeit