1. Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeiter, die in Erster Hilfe ausgebildet sind und im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung am Arbeitsplatz Erste Hilfe leisten können1 2.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer in einem Betrieb hängt von der Anzahl der anwesenden Versicherten ab. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens 1 Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten als Ersthelfer erforderlich, in sonstigen Betrieben 10%1.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten. Um als Ersthelfer tätig zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich1.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet1. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer1.